"Kleingedrucktes":
1. Allgemeines
Unsere Freizeiten/Rüstzeiten sind keine touristischen Unternehmungen im üblichen
Sinne, d. h., dass die Beschäftigung mit (auch biblischen) Themen ein fester
Bestandteil der Gestaltung ist.
2. Anmeldung
Zu den Veranstaltungen der Ev. Jugend können sich grundsätzlich alle anmelden,
es sollten aber unbedingt die angegebenen Altersbegrenzungen beachtet werden.
Die Teilnahme ist nicht abhängig von der Zugehörigkeit zur Evangelisch-Lutherischen
Kirche.
3. Bezahlung
Wir bitten um schriftliche Anmeldung (vollständige Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum;
am Besten mit einem Anmeldeformular). Sie ist bei Minderjährigen
von einem Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Die Teilnehmenden erhalten
von uns eine schriftliche Anmeldebestätigung. Mit dem Zugang dieser Bestätigung
wird ein Betrag von 10 % des Freizeitpreises, mindestens aber 25,00 E, als
Anzahlung fällig. Abweichungen werden mit der Anmeldebestätigung schriftlich
mitgeteilt. Erst mit geleisteter Anzahlung wird die Anmeldung verbindlich. Die Anzahlung
wird auf den Reisepreis angerechnet.
Sollten Teilnehmende aus sozialen Gründen nicht an der Freizeit teilnehmen können,
sollten sie trotzdem anfragen. Wir bemühen uns, eine Lösung zu finden. Dies
gilt auch bei evtl. Erhöhung des Reisepreises (s. Pkt. 5.)
4. Rücktritt
Alle Angemeldeten können jederzeit vor Beginn der Freizeit/Rüstzeit zurücktreten.
Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Zeitpunkt des
Rücktritts ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Erfolgt der Rücktritt bis 4 Wochen
vor Beginn der Rüstzeit, wird die Anzahlung zurückgezahlt und nur eine Bearbeitungsgebühr
von 5,00 Eur einbehalten. Wird der Rücktritt erst später bekannt
gegeben, erfolgt diese Rückzahlung nur, wenn der Platz noch anderweitig belegt
werden kann. Ansonsten wird der gesamte Anzahlungsbetrag zur Deckung der
entstehenden Unkosten einbehalten. Deshalb empfehlen wir den Abschluss einer
Reisekostenrücktrittsversicherung.
Bis zum Reisebeginn kann man sich durch eine andere Person, die die Ausschreibungsbedingungen
erfüllt und sich schriftlich anmeldet, ersetzen lassen. Dies
muss schriftlich mitgeteilt werden.
5. Leistungen des Veranstalters
Die angegebenen Rüstzeitkosten verstehen sich vorbehaltlich der beantragten
Zuschüsse. Sollten diese nicht in beantragter Höhe eingehen, so können sich die
Teilnehmergebühren um max. 10% erhöhen. In den Kosten sind, wenn nicht anders
ausgeschrieben, alle Kosten für Anreise, Unterkunft, Verpflegung, Programm
enthalten.
6. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
Sollte eine Freizeit die Mindestteilnehmerzahl nicht erreichen und deshalb ausfallen
müssen, werden alle Angemeldeten unverzüglich unterrichtet und erhalten
den bereits eingezahlten Reisepreis zurück.
7. Freizeitleitung
Alle Teilnehmenden haben die Regeln der Gruppe zu beachten und die MitarbeiterInnen
und deren Anweisungen zu respektieren. Bei groben Verstößen behalten
sich die Leitenden der jeweiligen Maßnahme Schritte auf Kosten der Teilnehmenden
bzw. deren Erziehungsberechtigen vor.
8. Datenschutz
Für die Organisation und Durchführung der Freizeit werden die Daten der Teilnehmenden
elektronisch erfasst und gespeichert. Diese Daten werden nur an Dritte
weitergegeben, wenn dies für die Durchführung der Maßnahme unbedingt notwendig
ist (Reiseleitung, Versicherung, Fördermittelgeber).