"Kleingedrucktes":


1. Allgemeines
Unsere Freizeiten/Rüstzeiten sind keine touristischen Unternehmungen im üblichen Sinne, d. h., dass die Beschäftigung mit (auch biblischen) Themen ein fester Bestandteil der Gestaltung ist.

2. Anmeldung
Zu den Veranstaltungen der Ev. Jugend können sich grundsätzlich alle anmelden, es sollten aber unbedingt die angegebenen Altersbegrenzungen beachtet werden. Die Teilnahme ist nicht abhängig von der Zugehörigkeit zur Evangelisch-Lutherischen Kirche.

3. Bezahlung
Wir bitten um schriftliche Anmeldung (vollständige Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum; am Besten mit einem Anmeldeformular). Sie ist bei Minderjährigen von einem Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Die Teilnehmenden erhalten von uns eine schriftliche Anmeldebestätigung. Mit dem Zugang dieser Bestätigung wird ein Betrag von 10 % des Freizeitpreises, mindestens aber 25,00 E, als Anzahlung fällig. Abweichungen werden mit der Anmeldebestätigung schriftlich mitgeteilt. Erst mit geleisteter Anzahlung wird die Anmeldung verbindlich. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Sollten Teilnehmende aus sozialen Gründen nicht an der Freizeit teilnehmen können, sollten sie trotzdem anfragen. Wir bemühen uns, eine Lösung zu finden. Dies gilt auch bei evtl. Erhöhung des Reisepreises (s. Pkt. 5.)

4. Rücktritt
Alle Angemeldeten können jederzeit vor Beginn der Freizeit/Rüstzeit zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Erfolgt der Rücktritt bis 4 Wochen vor Beginn der Rüstzeit, wird die Anzahlung zurückgezahlt und nur eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 Eur einbehalten. Wird der Rücktritt erst später bekannt gegeben, erfolgt diese Rückzahlung nur, wenn der Platz noch anderweitig belegt werden kann. Ansonsten wird der gesamte Anzahlungsbetrag zur Deckung der entstehenden Unkosten einbehalten. Deshalb empfehlen wir den Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung. Bis zum Reisebeginn kann man sich durch eine andere Person, die die Ausschreibungsbedingungen erfüllt und sich schriftlich anmeldet, ersetzen lassen. Dies muss schriftlich mitgeteilt werden.

5. Leistungen des Veranstalters
Die angegebenen Rüstzeitkosten verstehen sich vorbehaltlich der beantragten Zuschüsse. Sollten diese nicht in beantragter Höhe eingehen, so können sich die Teilnehmergebühren um max. 10% erhöhen. In den Kosten sind, wenn nicht anders ausgeschrieben, alle Kosten für Anreise, Unterkunft, Verpflegung, Programm enthalten.

6. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
Sollte eine Freizeit die Mindestteilnehmerzahl nicht erreichen und deshalb ausfallen müssen, werden alle Angemeldeten unverzüglich unterrichtet und erhalten den bereits eingezahlten Reisepreis zurück.

7. Freizeitleitung
Alle Teilnehmenden haben die Regeln der Gruppe zu beachten und die MitarbeiterInnen und deren Anweisungen zu respektieren. Bei groben Verstößen behalten sich die Leitenden der jeweiligen Maßnahme Schritte auf Kosten der Teilnehmenden bzw. deren Erziehungsberechtigen vor.

8. Datenschutz
Für die Organisation und Durchführung der Freizeit werden die Daten der Teilnehmenden elektronisch erfasst und gespeichert. Diese Daten werden nur an Dritte weitergegeben, wenn dies für die Durchführung der Maßnahme unbedingt notwendig ist (Reiseleitung, Versicherung, Fördermittelgeber).